Recht des Einzelnen größer als das Recht der Gemeinschaft in Timmendorfer Strand?Timmendorfer Strand – Nach der Klage eines angehenden Timmendorfer Juristen hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig heute soeben der Klage eines Einzelnen stattgegeben und das Alkoholverbot in Timmendorfer Strand für den Vatertag gekippt.  In einer nicht repräsentativen Umfrage stimmten auf dieser Webseite bis jetzt 67% der Timmendorfer Bürger für das Alkoholverbot.

Wie Herr Friedrich vom Ordnungsamt Timmendorfer Strand uns sagte seien die nötigen Polizeikräfte für morgen bereitgestellt und wir alle hoffen auf einen ruhigen Verlauf des  Vatertages in Timmendorfer Strand und nicht wie in den letzten Jahren Exzesse und Randale durch betrunkene Jugendliche und Väter.

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Kommentare   

+6 #3 Mike Webse 2012-05-18 23:51
In unserem Ort leben Menschen aller Weltreligionen ebenso sehr wie Menschen, die gar keiner Konfession angehören. Ihnen allen wird vor den
Kopf gestoßen, wenn die zahlenmäßig größte Fraktion des Gemeinderates den Bürgermeister-W ahlkampf mit weltanschaulich en Emotionen versucht zu
betreiben und schon vor einer Amtseinführung die Gesellschaft in Christen und Nicht-Christen spaltet!

Die Aufgabe der Bürgermeisterin /des Bürgermeister ist es Ansprechpartner /in für ALLE Bürgerinnen und Bürger zu sein – nicht nur für die Angehörigen einer bestimmten Glaubensrichtun g! Wir leben im 21. Jahrhundert und nicht im Mittelalter! Es gibt keine Staatskirche!

Der Staat, die Gemeinde und deren Leitungsspitze ist im Hinblick auf die Religion neutral – nur offenbar nicht alle, die sich um das Amt des
Bürgermeisters in unserer Gemeinde bewerben.

In welche finanzielle Katastrophe unsere Gemeinde gerät, wenn sie unter der Leitung eines CDU-Bürgermeist ers steht wissen noch all jene, die
sich an Bürgermeister Karl-Heinz Langgreen (CDU) erinnern. Zusammen mit der CDU-Fraktion wurde unsere Gemeinde finanziell derart heruntergewirts chaftet, dass nicht einmal mehr die Fahrzeuge der Feuerwehr durch den TÜV abgenommen wurden. Die Älteren von uns werden sich auch noch genau daran erinnern, dass unser Ort aufgrund der damaligen desolaten Haushaltslage unter der Aufsicht der Landesregierung stand. Sich sodann Kompetenz anzumaßen, ist schon mehr als dreist!

Wehe unserer Zukunft, wenn wir in alte Zeiten zurückkehren!
+8 #2 Mike Weber 2012-05-18 23:50
Warum wir in unserem Rathaus so dringend juristischen Fachverstand benötigen


Auf gerade einmal viereinhalb Seiten katapultiert das Schleswig-Holst einische Oberverwaltungs gericht (OVG) die Gemeinde
Timmendorfer Strand in die Realität zurück: Die Grundrechte gelten auch in unserer Gemeinde und auch ein stellvertretend er Bürgermeister aus der
vom Sicherheitswahn getriebnen CDU, Rainer Steen, vermag es nicht, den Bürgerinnen und Bürgern ihre Freiheitsrechte wegzunehmen! Das in der
Allgemeinverfügung ergangene Alkoholverbot an Christi Himmelfahrt in Timmendorfer Strand ist seitens des OVG für null und nichtig erklärt
worden.

Welch eine Blamage für unseren Ort!

Wieder einmal ist hart erarbeitetes Steuergeld zum Fenster herausgeworfen worden, denn die zuvor ergangene Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Schleswig hätte nicht mit einer Beschwerde zum OVG angegriffen werden dürfen. Die Rechtslage war und ist derart klar, dass
eine Weiterführung des Rechtsstreits nur einen Sinn gehabt haben konnte: Das Honoraraufkomme n einer Rechtsanwaltska nzlei zu erhöhen.

Beschämend ist, dass man die Mitarbeiterinne n und Mitarbeiter der Verwaltung seitens der Politik alleine lässt. Zu Recht bemerkt der Leiter unseres
Ordnungsamtes, Bernd Friedrich, dass die Verwaltung keinen Juristen verfügbar hat (vgl. LN-Online vom 16.05.2012). Es bestehen keinerlei
Zweifel, dass die Verwaltung alles in ihren Möglichkeiten stehende getan hat, um Schaden von unserer Gemeinde abzuwenden. Nur handelt es sich
eben bei allen Mitarbeiterinne n und Mitarbeitern nicht um ausgebildete Juristen. Niemandem im Rathaus kann somit ein Vorwurf für die jetzige
Blamage gemacht werden.

Was wir aber aus der aktuellen Entscheidung lernen und für die Zukunft berücksichtigen müssen ist, dass die Verwaltung an ihrer Spitze
juristischen Sachverstand bekommt. Das Rathaus muss unter der Leitung eines an einer Universität ausgebildeten Juristen bzw. einer Juristin
stehen. Am sinnvollsten wäre Kompetenz an der Rathausspitze in der Form einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts. Einen weiteren
Diplom-Verwaltungswirt respektive Diplom-Verwaltu ngswirtin mit dem Abschluss von einer Fachhochschule wäre im Timmendorfer Rathaus so
überflüssig wie ein Kropf, denn mit einer derartigen Qualifikation haben wir in unserem Rathaus schon genügend Mitarbeiterinne n und Mitarbeiter!
Und diese Mitarbeiterinne n und Mitarbeiter brauchen ebenso sehr Unterstützung wie das Ehrenamtsgremiu m Gemeinderat.

Lassen wir den Gemeinderat nicht alleine, sondern geben ihm die rechtliche Hilfestellung die er so dringend braucht!

Was wir in unserem Rathaus zudem brauchen ist eine Leitung, die integriert und nicht spaltet!
-8 #1 Sich.-Ing.J.Hensel 2012-05-17 13:51
Wahrscheinlich liegt auch hier nur wieder ein Scheinbeschluss zu Grunde, wie bei der Genehmigung der Nazi Demo in Lübeck. - Herr Wilke, suchen Sie bitte einmal nach der richterlichen Unterschrift im Beschluss. - Keine gefunden ? Ja, dann halten Sie einen Scheinbeschluss in den Händen, der ein Verfahren nicht beendet, keine Rechtswirksamke it und keine Rechtskraft entfaltet und gegen Artikel 6 EMRK verstößt.
Für mehr Infos ... einfach nach "Scheinurteile" googlen.

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