Gemeinde Timmendorfer Strand tritt vom Teehausvertrag mit Hunke zurück- Hunke leistet zugesagte Sicherheit nicht -

 Timmendorfer Strand - Die Gemeinde Timmendorfer Strand ist von den zwischen ihr und der Firma Hunke geschlossenen Verträgen zur Errichtung eines Teehauses am Kopf der Seeschlösschen-Seebrücke zurück getreten. Die Firma von Hunke hatte bis zuletzt die in den Verträgen vereinbarte Sicherheit nicht erbracht.

Hunke hatte der Gemeinde versprochen, auf seine Kosten ein Teehaus im asiatischen Stil auf der Seebrücke vor dem Hotel Seeschlösschen zu bauen und zu betreiben. Die Gemeinde hatte extra zu diesem Zweck einen Bebauungsplan erlassen, die baufällige Seebrücke entsprechend den statischen Erfordernissen erneuert und mit den erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen versehen. Zudem musste die im Eigentum des Bundes stehende Wasserfläche erst ins Gemeindegebiet einbezogen sowie zwischen Bund und Gemeinde ein Pachtvertrag über die Fläche geschlossen werden.

Abgesehen von diesen Vorleistungen der Gemeinde hatte das von Hunke als „Geschenk“ bezeichnete Teehaus keineswegs nur uneigennützige Zwecke. Das Teehaus sollte zwar der Gemeinde gehören, Hunke aber im Rahmen eines langjährigen Nutzungsrechts zur Verfügung stehen. Umstritten war das Vorhaben unter anderem wegen des ortsuntypischen asiatischen Baustils, aber auch wegen Zweifeln an seiner hinreichenden Allgemeinnützigkeit. In einem notariellen Vorvertrag wurde bereits im Juni 2011 eine Nutzung für ein allgemein öffentlich zugängliches Bistro, für Lesungen und Ausstellungen und damit verbundene Veranstaltungen sowie für Trauungen vereinbart.

Zuletzt war es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemeinde und Hunke gekommen, nachdem Hunke Nachbesserungswünsche zum Nutzungsvertrag mit der Gemeinde geltend gemacht hatte. Unter anderem begehrt Hunke, dass der Betrieb des öffentlichen Bistros aufgegeben werden und eine Kostenübernahme der Gemeinde für die Hausanschlüsse des Teehauses erfolgen solle – ein Ansinnen, das der Gemeinde endgültig zu weit ging.

Nachdem sich Hunke lange weigerte, den Nutzungsvertrag ohne die gewünschten Nachbesserungen zu unterzeichnen, kam es zuletzt doch noch zum Vertragsschluss, weil die Gemeinde unter Fristsetzung angedroht hatte, von den Vereinbarungen mit Hunke, namentlich des zuvor geschlossenen Vorvertrags, gänzlich zurück zu treten.

Nunmehr wird von Hunke nicht die Sicherheit erbracht, zu deren Leistung er sich nach den Verträgen mit der Gemeinde verpflichtet hatte. Die Gemeinde hat sich die Sicherheit versprechen lassen, um bei einem Ausfall des Vertragspartners während der Bauphase nicht auf einer Bauruine und deren finanziellen Folgen sitzen zu bleiben. An sich hätte Hunke die Sicherheitsleistung schon unmittelbar nach Vertragsschluss erbringen müssen. Nachdem dies nicht geschah, hatte die Gemeinde ihm hierfür vergeblich eine Frist bis zum 15.05.2012 gesetzt. Über seine Anwälte ließ Hunke sinngemäß erklären, dass er die Sicherheit jedenfalls so lange zurück halten werde, wie die Gemeinde sich nicht zu zahlreichen ergänzenden Zusicherungen gegenüber Hunke erklären würde.

Der Gemeinde wurde es nun zu bunt. Sie erklärte den Rücktritt vom Vertrag mit Hunke. Die Gemeinde wird nun entscheiden, ob sie ein Gebäude in Eigenregie errichtet werden soll – dann unbelastet von langjährigen Nutzungsrechten privater Dritter. Parallel wird zu klären sein, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem Investor bestehen. Umgekehrt hatte Hunke seinerseits damit gedroht, Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend zu machen, wenn es nicht zum Bau des Teehauses durch ihn kommen sollte.